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OVG Hamburg (3 Bf 392/05) | Datum: 07.03.2006
Der Antrag ist zulässig, aber nicht begründet. Aus den im Zulassungsantrag dargelegten Gründen (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne [...]