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OLG Karlsruhe (7 U 36/05) | Datum: 25.01.2006
I. Der Kläger hat Schmerzensgeld in Höhe von mind. 20.000,00 EUR begehrt sowie die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihm auch künftigen nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden sowie sämtliche [...]