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OVG Nordrhein-Westfalen (13 B 932/05) | Datum: 25.11.2005
Bedenken an der Zulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO hat der Senat nicht. Ein Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin ergibt sich trotz des zwischen den Beteiligten nicht umstrittenen Umstandes, dass die [...]