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OLG Koblenz (9 WF 371/05) | Datum: 07.07.2005
Die nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat einen vorläufigen Erfolg. Das Familiengericht ist für die Entscheidung nicht zuständig. Da die Antragstellerin [...]