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OLG Dresden (2 Ss 278/05) | Datum: 12.05.2005
I. Das Amtsgericht Dresden hat den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 20,00 EUR verurteilt. Zugleich hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen [...]