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OLG Naumburg (1 U 59/03) | Datum: 25.05.2005
I. Die Kläger begehren von den Beklagten materiellen Schadenersatz, Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Einstandspflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden aus der gynäkologischen Behandlung der B. [...]