Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Koblenz (5 U 1610/04) | Datum: 14.04.2005
Die Rechtsmittel sind ohne Aussicht auf Erfolg. Der Beklagte zu 3), für dessen Versäumnisse die Beklagten zu 1) und 2) (Krankenhaus und Chefarzt) aus den vom Landgericht dargelegten Gründen haften, legte der Patientin [...]