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VGH Bayern (11 CS 04.2334) | Datum: 21.03.2005
I. Der Antragsteller wurde am 18. März 2004 um 10.45 Uhr als Führer eines Kraftfahrzeugs einer polizeilichen Verkehrskontrolle unterzogen. Da er sich hierbei in unaufhörlichem Redefluss in auffallender, [...]