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OLG Karlsruhe (7 U 122/03) | Datum: 13.10.2004
I. Der Kläger nimmt den beklagten Träger des Kreiskrankenhauses G. wegen verschiedener Versäumnisse bei der Organisation der geburtshilflichen Abteilung in Anspruch. Das Landgericht hat eine Haftung verneint und die [...]