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KG (12 U 115/03) | Datum: 16.08.2004
A Die Berufung ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. 1. Reparaturkosten in Höhe von (9.408,10 - 6.500 =) 2.908,10 EURO Diese Position steht dem Kläger entgegen der Ansicht des [...]