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OLG Hamburg (14 W 52/04) | Datum: 23.07.2004
Die vorliegende Entscheidung ergeht gemäß § 568 Satz 1 ZPO durch den Einzelrichter. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und jedenfalls insoweit begründet, als der angefochtene Beschluss aufzuheben [...]