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OLG Celle (211 Ss 61/04 (OWi)) | Datum: 17.05.2004
1. Das Amtsgericht hat den Betroffenen als Halter und Fahrer wegen verbotswidrigen Betreibens eines LKW mit Anhänger an einem Sonntag in fahrlässiger Begehungsweise zu einer Geldbuße in Höhe von 200,- EURO verurteilt. [...]