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OLG Frankfurt/Main (13 U 92/02) | Datum: 13.02.2004
Die gemäß §§ 511 , 517 , 519 , 520 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Berufung der Klägerin ist im Umfange der Entscheidungsformel begründet; im übrigen aber unbegründet, weshalb wie erkannt zu entscheiden war. [...]