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OVG Sachsen-Anhalt (1 L 90/03) | Datum: 16.09.2003
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Die von der Klägerin erhobenen Einwände begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [...]