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LG Bonn (2 O 567/02) | Datum: 19.05.2003
Der Kläger nimmt die Beklagte zu 1) als Halterin und Fahrerin und die Beklagte zu 2. als Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw Renault Twingo aus einem Verkehrsunfall vom 16.10.2001, gegen 17.50 h in Bad H._R. in [...]