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OLG Karlsruhe (12 U 204/02) | Datum: 06.02.2003
Die zulässige Berufung hat zum überwiegenden Teil Erfolg. Sie führt zur teilweisen Abänderung des angefochtenen Urteils und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 10.493,25 EURO. I. (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) Der [...]