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VGH Baden-Württemberg (10 S 1908/03) | Datum: 09.12.2003
Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren durch den angegriffenen Beschluss vom 31.07.2003 ist zulässig, aber nicht begründet. Zu Recht hat [...]