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KG (12 U 315/01) | Datum: 29.09.2003
Die Berufung ist erfolglos. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht dem Kläger Schmerzensgeld und die begehrte Haftungsfeststellung versagt. Die Berufungsbegründung gibt keine Veranlassung, die [...]