Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
VGH Baden-Württemberg (1 S 2659/02) | Datum: 19.08.2003
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der Antrag ist bereits unzulässig, weil mit ihm Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 VwGO weder benannt noch den Anforderungen des § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO [...]