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OLG Rostock (3 U 166/02) | Datum: 02.06.2003
II. Die zulässige Berufung ist begründet. Die zulässige Klage hat keinen Erfolg, sodass das Versäumnisurteil des Landgerichts aufzuheben und die Klage abzuweisen ist. Der Klägerin steht gegen die Beklagten kein [...]