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BFH (X R 21/00) | Datum: 09.04.2003
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren Eigentümerin des unbebauten Grundstücks D in M, das sie ebenso wie vorher die Stadt als Nutzungsberechtigte als Parkraum für Kraftfahrzeuge [...]