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OLG Saarbrücken (5 U 616/02) | Datum: 30.04.2003
I. Die Klägerin unterhält bei der Beklagten eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hinsichtlich der Einzelheiten des Versicherungsvertrages, dem die AKB in der Fassung 01. 05. 2000 zugrunde lagen, wird auf den [...]