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OLG Düsseldorf (14 U 167/02) | Datum: 28.02.2003
Die Berufung der Beklagten zu 2. hat Erfolg, während die Anschlussberufung der Klägerin nur wegen der Zinsen bzgl. des zuerkannten Schmerzensgeldes gerechtfertigt und die Berufung des Beklagten zu 1. unbegründet ist. [...]