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OLG Celle (14 U 53/01) | Datum: 10.01.2002
Die Berufung hat keinen Erfolg, soweit der Kläger einen Verdienstausfallschaden in Höhe von 6.376,53 DM nebst Zinsen sowie Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten bezüglich seines nach dem 14. November 1988 [...]