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»Ein Arzt, der auf dem Weg zu einem Patienten die Geschwindigkeit überschreitet, statt den Rettungsdienst zu informieren, kann sich nicht auf die Annahme einer notstandsähnlichen Situation berufen.«
OLG Frankfurt/Main (2 Ws (B) 94/01 OWiG) | Datum: 14.03.2001
Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall
OLG Frankfurt/Main (1 U 53/00) | Datum: 13.08.2001
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