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KG (12 U 3682/00) | Datum: 22.11.2001
A. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Zwar enthält der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangene Schriftsatz vom 30. Mai 2000 keinen förmlichen Berufungsantrag. Ein solcher Antrag ist aber auch nicht [...]