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OLG Düsseldorf (4 U 90/01) | Datum: 23.10.2001
Die Berufung bleibt erfolglos. Der Antrag des Klägers, die Erledigung der Hauptsache festzustellen, ist unbegründet. Die gegen die beklagte Versicherungsgesellschaft gerichtete Klage war von vornherein nicht begründet. [...]