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OLG Düsseldorf (1 U 31/00) | Datum: 02.07.2001
Die zulässige Berufung hat nur in geringem Umfang Erfolg. Anstelle des dem Kläger durch das Landgericht in der Hauptsache zuerkannten Betrages von 24.432,00 DM stellt sich sein begründeter Ersatzanspruch auf insgesamt [...]