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BayObLG (2 ObOWi 638/99) | Datum: 03.02.2000
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der durch Zeichen 274 auf 80 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h zur Geldbuße von 600 DM; ferner ordnete es ein Fahrverbot [...]