Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (20 U 231/99) | Datum: 31.05.2000
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Kfz-Kaskoversicherung, der die AKB 95 zugrunde liegen. Am Abend des 26.07.1998 gegen 22.30 Uhr verursachte der Kläger einen Verkehrsunfall, wobei auch sein Pkw erheblich [...]