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OLG Hamburg (14 U 154/99) | Datum: 24.03.2000
Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung die besonderen Umstände des Falles nicht zureichend berücksichtigt. Zwischen den Parteien ist nicht streitig, dass der Beklagte [...]