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OLG Köln (16 U 43/99) | Datum: 10.01.2000
Das zulässige Rechtsmittel des Klägers ist in der Sache unbegründet. Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 29.04.1998 als Folge eines Schadensersatzes gemäß § 463 BGB steht dem Kläger nicht zu. [...]