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OLG Düsseldorf (1 Ws 1052/99) | Datum: 28.12.1999
Die Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ), der auch die der Nebenklägerin im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt (§ 473 Abs. 1 Satz 2 StPO ), [...]