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BayObLG (1 ObOWi 616/99) | Datum: 06.12.1999
Am 13.7.1999 hat das Amtsgericht den Betroffenen, der in der Hauptverhandlung nicht anwesend war, wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt und daneben ein Fahrverbot für die Dauer [...]