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OLG Düsseldorf (10 U 47/99) | Datum: 09.12.1999
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, daß der Beklagte auch dann, wenn er nicht Mieter des unfallgeschädigten Fahrzeugs war, im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 2 b) der Mietbedingungen der [...]