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OLG Köln (19 U 34/99) | Datum: 01.10.1999
Die zulässige Berufung der Beklagten hat teilweise Erfolg; statt der vom Landgericht erkannten Haftungsquote von 80 % zu Lasten der Beklagten sind sie nur verpflichtet, der Klägerin 50 % des ihr anläßlich des [...]