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OLG Hamm (20 W 12/99) | Datum: 02.08.1999
Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 114 ZPO . Mit ihrer Klage kann die Klägerin, die frühere Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten, in voller Höhe nur dann Erfolg haben, wenn sie [...]