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BayObLG (2 ObOWi 325/99) | Datum: 07.07.1999
Die Verwaltungsbehörde hatte gegen die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der innerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h eine - im Hinblick auf zwei einschlägige [...]