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OLG Dresden (9 U 2258/98) | Datum: 28.01.1999
Von dessen Wiedergabe wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung ist teilweise begründet. Im Wege der Anschlussberufung kann der Kläger die Zahlung eines weiteren Betrages i.H.v. 4.059,57 DM verlangen. I. Der [...]