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1. Es ist an der Rechtsprechung festzuhalten, daß durch § 142 StGB mittelbar der Versicherer in die Lage versetzt wird, Feststellungen zu einer etwaigen Alkoholisierung des Versicherungsnehmers und damit zu § 61 VVG zu treffen. 2. Entgegen OLG Saarbrücken VersR 1998, 883 ist die Wartepflicht des Versicherungsnehmers auch in den Fällen zu bejahen, in denen eine Mitverursachung des Kaskoschadens durch einen Dritten von vornherein ausscheidet.
NZV 1999, 426 OLGReport-Köln 1999, 151 SP 1999, 133 VersR 1999, 963 ZfS 1999, 247 [...]
- Wenn in der vom Versicherungsagenten ausgefüllten Schadenanzeige die Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung unzutreffend verneint ist und - wenn der Versicherungsagent bei seiner Vernehmung vor dem Senat glaubhaft bekundet hat, er habe dem Versicherungsnehmer die aus dem Fragenkatalog in der Schadenanzeige ersichtlichen Fragen vorgelesen und die Antworten des Versicherungsnehmers in das Formular eingetragen und er sei so auch hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung verfahren, ist davon auszugehen, daß der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Aufklärungsobliegenheit in relevanter Weise vorsätzlich verletzt hat, so daß der Versicherer leistungsfrei ist. Vorsätzlich falsche Angaben über Vorsteuerabzugsberechtigung sind generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft(er) zu gefährden, da sie Auswirkungen auf die Höhe des Entschädigungsbetrages haben.
OLGReport-Hamm 1999, 339 VersR 1999, 1406 ZfS 1999, 428 r+s 1999, 144 [...]