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BayObLG (2 ObOWi 502/98) | Datum: 30.09.1998
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger Unterschreitung des Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h, da der Abstand weniger als ein Drittel des halben Tachowertes betrug, zu [...]