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Kann ein Hobbyrennfahrer infolge eines Unfalls verletzungsbedingt an mehreren geplanten Rennen nicht teilnehmen, kann er Ersatz der von ihm in Eigenarbeit zur Verbesserung seines Rennwagens getroffenen Aufwendungen dann unter dem Gesichtspunkt der 'frustrierten' Aufwendungen nicht ersetzt verlangen, wenn ein anderer geeigneter Fahrer durch Teilnahme an den Rennen den Rennwagen hätte einsetzen können.
MDR 1998, 535 NJW 1998, 2292 OLGR 98, 112 OLGReport-Hamm 1998, 112 ZfS 1998, 208 [...]
Hat das Gericht zur Sicherung einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens einen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, so sind im Falle des Freispruchs für beide Pflichtverteidiger die Wahlverteidigerkosten zu erstatten.
Anmerkung: Madert, AGS 1998, 151 AGS 1998, 149 StV 1998, 621 StraFo 1998, 250 ZfS 1999, 179 [...]