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In der Kfz-Kaskoversicherung liegt eine Gefahrerhöhung gem. §§ 23 ff. VVG vor, wenn der Versicherungsnehmer dauernd einen Zweitschlüssel, wenn auch versteckt, im Kfz-Innenraum aufbewahrt. Der Annahme einer Gefahrerhöhung steht nicht entgegen, daß dies seit Abschluß des Versicherungsvertrags geschehen ist.
s.a. BGH VersR 1995, 909; BGH VersR 1986, 962 . VersR 1998, 233 [...]
1. Der Versicherungsnehmer verletzt in der Kaskoversicherung die ihm obliegende Aufklärungspflicht, wenn er die Frage nach der Laufleistung seines entwendeten Pkw bewußt falsch beantwortet und der Laufleistungsunterschied für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts auch erheblich ist. 2. Ein Laufleistungsunterschied von ca. 23 000 km zwischen den in der Schadensanzeige angegebenen 82 000 km und der tatsächlichen Laufleistung von ca. 105 000 km ist für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts erheblich.
s.a. LG Köln VersR 1996, 449 ; OLG Hamm VersR 1996, 184 . VersR 1998, 623 [...]