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»Mit der Formulierung 'Gesichtspunkte für ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots seien nicht ersichtlich, insbesondere auch nicht vor dem Hintergrund der beruflichen Situation des Betroffenen' kommt nicht - was erforderlich ist - eindeutig zum Ausdruck, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit, trotz Annahme eines Regelfalls unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung des Fahrverbots absehen zu können, bewußt war.«
MDR 1998, 404 NStZ-RR 1998, 188 NZV 1998, 293 NZV 1998, 296 (Ls) VRS 95, 52 [...]
Ohne die Abtretung von Ansprüchen durch den Geschädigten eines Verkehrsunfalles ist es einer Kfz-Reparaturwerkstatt wegen Verstoßes gegen Art 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes und § 1 UWG untersagt, folgende Dienstleistungen als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einem Unfallgeschädigten geschäftsmäßig anzubieten: 1. Einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung von Verkehrsunfall-Fahrzeugschäden des Geschädigten zu beauftragen; 2. Ein solches Unfall-Gutachten an den Haftpflichtversicherer des Unfallschädigers zu versenden oder weiterzuleiten; 3. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einen Mietwagen oder 'Leihwagen' anzumieten oder zu reservieren.
DAR 1998, 192 MDR 1998, 374 NZV 1999, 87 SP 1998, 286 VersR 1998, 1431 [...]