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OLG Brandenburg (1 Ss (OWi) 48B/97) | Datum: 31.07.1997
I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen § 41 StVO eine Geldbuße von 300 DM festgesetzt. Nach den (im übrigen noch zu erörternden) Feststellungen hat der Betroffene [...]