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Ein kurzzeitiges Einschlafen am Steuer stellt nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem 'Einnicken' Umstände hätte feststellen können, die den Schluß darauf zuließen, er habe sich über die von ihm erkannten deutlichen Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt.
MDR 1998, 215 OLGReport-Frankfurt 1997, 281 VersR 1998, 973 [...]
Beinhaltet ein Versicherungsschein sowohl die Fahrzeug- wie die Haftpflichtversicherung, so ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämien, daß sie für beide Erstbeiträge getrennt erfolgt und sich nicht auf den Gesamtbetrag bezieht.
s.a. OLG Hamm VersR 1995, 1085 . MDR 1997, 1029 OLGReport-Frankfurt 1997, 205 VersR 1998, 356 [...]