Sortieren nach
Ohne die Abtretung von Ansprüchen durch den Geschädigten eines Verkehrsunfalles ist es einer Kfz-Reparaturwerkstatt wegen Verstoßes gegen Art 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes und § 1 UWG untersagt, folgende Dienstleistungen als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einem Unfallgeschädigten geschäftsmäßig anzubieten: 1. Einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung von Verkehrsunfall-Fahrzeugschäden des Geschädigten zu beauftragen; 2. Ein solches Unfall-Gutachten an den Haftpflichtversicherer des Unfallschädigers zu versenden oder weiterzuleiten; 3. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einen Mietwagen oder 'Leihwagen' anzumieten oder zu reservieren.
DAR 1998, 192 MDR 1998, 374 NZV 1999, 87 SP 1998, 286 VersR 1998, 1431 [...]