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Weist der Versicherungsnehmer die nach Eintritt eines Versicherungsfalles ausgesprochene Vertragskündigung des Versicherer durch ein mit zwei Unterschriften versehenes Kündigungsschreiben nicht unverzüglich wegen fehlender Vollmachtsurkunde zurück, so ist die Kündigung wirksam.
Vorinstanz: LG Osnabrück, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 366/96 ZfS 1998, 471 [...]