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Wird ein Beamter unfallbedingt dienstunfähig, so daß er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird und den Anspruch auf Dienstbezüge sowie den Anspruch auf Beihilfe verliert, dann umfaßt der nach § 87a BBG auf den Dienstherrn übergegangene Schadensersatzanspruch des Beamten gegen den haftenden Unfallverursacher auch den Ersatz der Beihilfeleistungen für Krankheitskosten, die in keinem Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen.
Anmerkung Franz Schmalz VersR 12998, 210 DRsp I(147)336a-b VersR 1997, 1297 VersR 1998, 210 [...]
Beinhaltet ein Versicherungsschein sowohl die Fahrzeug- wie die Haftpflichtversicherung, so ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämien, daß sie für beide Erstbeiträge getrennt erfolgt und sich nicht auf den Gesamtbetrag bezieht.
s.a. OLG Hamm VersR 1995, 1085 . MDR 1997, 1029 OLGReport-Frankfurt 1997, 205 VersR 1998, 356 [...]
Das Gefahrzeichen 136 zu § 40 StVO 'Kinder' begründet für einen Pkw-Fahrer höchste Sorgfaltspflichten i. S. d. §§ 3 Abs. 2 a, 9 Abs. 5 StVO. Das Rückwärtsfahren ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, auch wenn die Anwesenheit von Kindern nicht zu erkennen ist.
s.a. BGH SP 1994, 137. VersR 1998, 206 VerkMitt 1998, 29 SP 1998, 205 [...]