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Hat der Sachverständigenausschuß durch ein Schiedsgutachten nach § 14 AKB den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Kfz's aufgrund der ihm unterbreiteten Sachverhaltsdarstellung festgestellt, nach der es sich um ein gut gepflegtes Fahrzeug handelte, wobei der Versicherungsnehmer die angebliche Restaurierung nicht hat nachweisen können, so ist die Feststellung des Werts nicht offenbar unrichtig und eine Rückforderung der entsprechenden Entschädigung ausgeschlossen, wenn sich nach Wiederauffinden des Fahrzeugs herausstellt, daß es nicht ganz, sondern nur teilweise restauriert worden war
S.a. BGH NJW 1979, 1885, 1886. NJW-RR 1996, 1117 OLGReport-Düsseldorf 1996, 214 ZfS 1996, 339 [...]
Hat der mit einem Radlader auf einer Baustelle eingesetzte Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis und ist der Haftpflichtversicherer deshalb nach § 2 Abs. 2 c AKB leistungsfrei, leistungsfrei, so entfällt diese Leistungsfreiheit trotz des ausgesprochenen Verbots, öffentliche Straße zu benutzen, nicht nach § 2 Abs. 2 c Alt. 2 AKB wegen des Gebrauchs des Fahrzeugs durch einen 'unberechtigten Fahrer', wenn diesem zur Erledigung der ihm aufgetragenen Arbeit praktisch nichts anderes übrigblieb, als kurzfristig den öffentlichen Straßenraum zu benutzen.
OLGReport-Düsseldorf 1996, 277 VersR 1996, 1269 ZfS 1996, 385 [...]
Haben die Parteien eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Pkw ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers vereinbart, verliert der Verkäufer dieses Recht nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen, dem anschließenden Bestreiten des Mangels in dem daraufhin geführten Rechtsstreit, so daß seine nach dem für ihn ungünstigen Ausgang der Beweisaufnahme gezeigte Bereitschaft zu einem weiteren Versuch der Nachbesserung unerheblich ist.
OLGR 1996, 155 OLGReport-Düsseldorf 1996, 155 ZfS 1996, 337 [...]
1. Wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall dadurch verursacht hat, daß er mit dem versicherten Kfz 45 km/h statt erlaubter 30 km/h gefahren ist und das Gebot 'rechts vor links' verletzt hat, hat er den dabei entstandenen Unfall nicht ohne weiteres grob fahrlässig i.S.d. § 61 VVG herbeigeführt. 2. Meldet ein Vereinsmitglied, das aufgrund einer Gruppen-Sportvers. mit Kfz-Zusatzvers. Kaskoversicherungsschutz bei seinen Fahrten zum Training und zurück hat, einen Unfallschaden (dem Versicherer) erst nach einem Jahr, so ist der Versicherer nicht nach § 6 Abs. 3 VVG leistungsfrei, wenn das Bedingungswerk ausschließlich auf allgemeine Versicherungsbedingungen Bezug nimmt, die auf die Haftpflicht zugeschnitten sind (hier: § 5 Nr. 2 AHB). 3. - Wenn sich der Zeitwert des versicherten Kfz zum Unfalltag nach der Schwacke-Liste auf 16200 DM belief, - wenn das versicherte Kfz mit 42300 km erheblich weniger als die der Schwacke-Liste zugrunde gelegten 66700 km gefahren war, - wenn das versicherte Kfz mit Sonderzubehör ausgestattet war, dessen Anschaffungswert 7800 DM betragen hat, - wenn der Versicherungsnehmer das beschädigte Kfz zum Betrag von 4000 DM verkauft hat, bevor er von dem Versicherungsschutz des Kfz wußte, ist der Entschädigungsanspruch in Höhe von 16181 DM der Höhe nach begründet (§ 12 Abs. 1).
OLGReport-Düsseldorf 1997, 3 VersR 1997, 56 r+s 1996, 429 [...]